Beförderung
für nicht umsetzbare  Rollstuhlfahrer
             ....mobil mit Rollstuhl....
 
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2 Spezialfahrzeuge

 

  • Fahrten zum Arzt / Krankenhaus / Dialyse / Bestrahlung....
  •  Ausflugsfahrten mobil mit dem Rollstuhl
  •  Begleitperson( en ) findet bequem Platz
  •  Mitnahme von elektrischen / manuellen Rollstühlen
  •  Beförderung u.a.durch  examinierte Krankenschwester
  •  Bei Vorlage der Genehmigung der " Verordnung einer Krankenbeförderung " von  Ihrer Krankenkasse  rechnet unser Unternehmen direkt mit den Kassen ab..... Sie brauchen sich um nichts kümmern